Die Beerdigung des eigenen Kindes ist wohl das Letzte, woran werdende Eltern in der Schwangerschaft denken. Während bei Erwachsenen häufig persönliche Vorlieben oder der letzte Wille berücksichtigt werden können, stehen Eltern, die ihr Kind zu Grabe tragen müssen, vor schwierigen Entscheidungen, die sie intuitiv treffen müssen. Zusätzlich erschwert das deutsche Bestattungsrecht, das in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist, individuelle Wünsche durch den sogenannten Friedhofszwang. Um Eltern in dieser schwierigen Situation Orientierung zu bieten, haben wir eine Übersicht erstellt, welche Bestattungsformen und -orte für Sternenkinder zur Verfügung stehen.
Hinweis:Im deutschen Bestattungsrecht wird zwischen bestattungspflichtigen und nicht bestattungspflichtigen Kindern unterschieden. Die Unterscheidung richtet sich in der Regel nach dem Geburtsgewicht und der Schwangerschaftswoche und kann hier nachgelesen werden: Link.
Grundsätzlich wird im deutschen Bestattungswesen zwischen zwei Hauptbestattungsformen unterschieden: der Erdbestattung und der Feuerbestattung.
Erdbestattung:
Bei der Erdbestattung wird das verstorbene Kind in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Es gibt speziell angefertigte Kindersärge, und viele Bestatter bieten den Eltern die Möglichkeit, den Sarg nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten. Die Beisetzung kann entweder in einem Einzelgrab oder in einer Familiengrabstätte erfolgen.
Feuerbestattung:
Bei der Feuerbestattung wird das verstorbene Kind kremiert. Die verbleibende Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt, die entweder alleine oder in einer Schmuckurne beigesetzt wird. Je nach Krematorium können die Eltern der Einäscherung beiwohnen und ihrem Kind Grabbeigaben mitgeben, die ebenfalls mitverbrannt werden. Eine Feuerbestattung bietet zusätzliche Möglichkeiten der Beisetzung, zum Beispiel im Urnengrab oder auf alternative Weise.
Aus der Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung ergeben sich unterschiedliche Optionen für den Bestattungsort. Grundsätzlich gilt in Deutschland der Friedhofszwang, was bedeutet, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Allerdings bieten manche Bestatter auch alternative Bestattungsformen an, die über einen Umweg ins Ausland führen, etwa in die Schweiz, die Tschechische Republik oder die Niederlande, wo der Friedhofszwang nicht besteht. Diese Alternativen ermöglichen es den Eltern, die Asche ihres Kindes anders zu verwahren oder zu beisetzen.
Wichtig: Eltern sind in ihrer Wahl des Bestattungsunternehmens vollkommen frei. Sie müssen nicht den Bestatter beauftragen, der von der Klinik empfohlen wird, sondern können ein Unternehmen nach ihren eigenen Vorstellungen wählen, das ihre Wünsche und Bedürfnisse am besten erfüllt.
Bestattungsorte
Friedhof
Auf Friedhöfen können sowohl Särge als auch Urnen beigesetzt werden. Dabei stehen den Eltern verschiedene Grabarten zur Auswahl, die unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und Kosten mit sich bringen. Zu den gängigen Grabarten gehören:
- Einzelgräber: Für die Bestattung einer Person, entweder in einem Sarg oder einer Urne.
- Familiengräber: Größere Grabstätten, die für mehrere Familienmitglieder vorgesehen sind.
- Reihengräber: Standardisierte Gräber, die in einer Reihe angelegt werden und oft eine feste Laufzeit haben.
- Wiesengräber: Grabstätten, die in einer Wiese angelegt sind und oft nur eine dezente Kennzeichnung, wie eine ebenerdige Plakette, aufweisen.
- Baumgräber: Naturnahe Bestattungen in der Nähe eines Baumes, meist im Rahmen eines Friedwaldes oder eines speziellen Friedhofsabschnitts.
- Kolumbarium: Urnenschränke oder -nischen, in denen Urnen aufbewahrt werden.
- Anonyme Gräber: Gräber ohne Kennzeichnung, bei denen keine individuelle Grabpflege notwendig ist.
In vielen Städten und Gemeinden gibt es außerdem speziell gestaltete Sternenkindgräber, Grabfelder oder Wiesen, die für die Beisetzung von Kindern vorgesehen sind. Diese Orte sind oft liebevoll gestaltet und bieten einen besonderen Raum des Gedenkens für früh verstorbene Kinder. Für Kindergräber gelten in der Regel niedrigere Gebühren und andere Laufzeiten als für Erwachsenengräber, um den finanziellen Aufwand für die Familien zu verringern.
Sternenkindgrabstätten
Wenn Eltern von nicht bestattungspflichtigen Kindern sich gegen eine individuelle Bestattung entscheiden, übernimmt die Geburtsklinik die Organisation der Beisetzung. In diesen Fällen werden die verstorbenen Kinder in regelmäßigen Abständen gemeinsam kremiert und in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Sternenkinder anonym beigesetzt. Solche Sammelbestattungen finden in der Regel ein- bis zweimal im Jahr statt.
Eine Übersicht der Sternenkindergrabstätten in unserer Region finden Sie hier: Link.
Bestattungswald
In Bestattungswäldern haben Eltern die Möglichkeit, ihr verstorbenes Kind in einer Urne an einem sogenannten Grabbaum beisetzen zu lassen. Diese naturnahe Bestattungsform bietet einen besonderen Platz des Gedenkens. Für Sternenkinder gibt es oft einen speziell dafür vorgesehenen Baum, an dem die Urnen beigesetzt werden können. In vielen Fällen fallen hierfür nur geringe oder gar keine Gebühren an.
Selbstverständlich haben Eltern auch die Möglichkeit, einen eigenen Grabbaum oder sogar einen Familienbaum zu den regulären Gebühren zu erwerben, um eine individuelle Ruhestätte für die gesamte Familie zu schaffen. Im Bestattungswald gibt es keinen Grabschmuck wie auf traditionellen Friedhöfen – hier schmückt die Natur die Gräber auf natürliche Weise im Wechsel der Jahreszeiten.
Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird die Urne des verstorbenen Kindes dem Meer übergeben. Die Trauergemeinde wird von einem Bestattungsunternehmen mit einem Schiff auf das offene Meer hinausgefahren, wo die feierliche Beisetzung stattfindet. Da ein regelmäßiger Besuch der Grabstelle auf See nicht ohne Weiteres möglich ist, bieten viele Bestattungsunternehmen jährliche Gedenkfahrten an. Diese Fahrten ermöglichen es den Angehörigen, der verstorbenen Kinder in einem würdevollen Rahmen zu gedenken und das Grab auf See symbolisch zu besuchen.
Luftbestattung / Ballonbestattung
Bei dieser besonderen Form der Luftbestattung wird die Asche des Verstorbenen vom Ballon aus, im Beisein der Angehörigen, dem Wind übergeben. Die Asche wird während des Ballonflugs in die Atmosphäre verstreut, was einen sehr symbolischen und emotionalen Abschied bietet. Diese Bestattungsart ist jedoch in Deutschland nicht erlaubt und kann nur in Frankreich durchgeführt werden, wo entsprechende Regelungen diese Art der Ascheverstreuung zulassen.
Baumbestattung / Tree of Life
Bei dieser besonderen Bestattungsform wird die Asche des verstorbenen Kindes mit spezieller Erde vermischt, die es ermöglicht, dass ein Baum aus dieser Mischung wächst. Nach etwa 6 bis 9 Monaten kann der Baum von den Eltern an einem Ort ihrer Wahl eingepflanzt werden, was eine sehr persönliche und symbolische Gedenkstätte schafft. Diese Methode ist jedoch in Deutschland nicht erlaubt. Es gibt jedoch Bestatter, die über Partner im Ausland diese Bestattungsform auf legale Weise ermöglichen, sodass die Eltern dennoch diese alternative und naturnahe Bestattungsmethode nutzen können.
Edelsteinbestattung / Diamantbestattung
Bei dieser einzigartigen Bestattungsform wird aus einem Teil der Asche ein Edelstein hergestellt, wie beispielsweise ein Rubin, Saphir oder sogar ein Diamant. Dabei werden die herausgefilterten Oxide mit Wasserstoff und Sauerstoff bei über 2000 °C verschmolzen, wodurch ein Edelstein entsteht. Dieser kann anschließend zu einem Schmuckstück weiterverarbeitet werden.
Es gibt zudem die Möglichkeit von Edelsteinbestattungen, bei denen ein ausgewählter Edelstein durch einen Teil der Asche energetisiert wird. In diesem Fall kommt die Asche lediglich mit dem Stein in Berührung, während der Stein selbst keine Asche enthält.
Erinnerungskristall
Bei dieser besonderen Bestattungsform wird ein Teil der Asche von einem Glasmacher in Kristallglas eingearbeitet. Diese Technik ermöglicht eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, von einfachen Formen bis hin zu kunstvollen Skulpturen. Die Eltern haben so die Möglichkeit, eine einzigartige und individuelle Erinnerung zu schaffen, die sie zu Hause aufbewahren können. .
Ascheschmuck
Bei dieser individuellen Bestattungsform wird ein Teil der Asche in ein Schmuckstück, wie beispielsweise einen Anhänger, eingeschlossen. Diese Schmuckstücke bieten eine sehr persönliche Möglichkeit, das Andenken an das Kind zu bewahren. Oftmals können sie auch graviert werden, um eine individuelle Botschaft oder ein Symbol einzufügen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Asche in Muttermilchschmuck einzuarbeiten, wodurch eine besonders enge Verbindung zwischen der Mutter und ihrem Kind symbolisiert wird.
Urne zu Hause, Verstreuen der Asche oder Grab im eigenen Garten
In Deutschland ist es nicht erlaubt, den Körper oder die Asche eines verstorbenen Kindes mit nach Hause zu nehmen. Eine Ausnahme besteht darin, dass eine Aufbahrung zu Hause 36 Stunden nach Eintritt des Todes möglich ist. Es gibt jedoch Bestatter, die in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen in der Schweiz die Möglichkeit bieten, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Dadurch können Eltern die Urne ihres Kindes zu Hause aufbewahren, die Asche verstreuen oder im eigenen Garten beisetzen.
Hinweis: Für nicht bestattungspflichtige Kinder gilt, dass kein Friedhofszwang besteht. Das bedeutet, dass Eltern die Freiheit haben, ihr Kind selbst der Erde zu übergeben oder die Urne zu Hause aufzubewahren. Zudem müssen für den Transport der Asche oder des Körpers kein Bestatter oder Kurier eingesetzt werden