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Die Beerdigung des eigenen Kindes ist wohl das Letzte an das man in der Schwangerschaft denkt. Beim Tod eines Erwachsenen können bei der Bestattung die Vorlieben oder der letzte Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden. Eltern, die ihr Kind zu Grabe tragen, müssen hingegen alles selbst aus dem Bauch heraus entscheiden. Dazu kommt, dass das deutsche Bestattungsrecht Ländersache ist und der Friedhofszwang wenig Spielraum für individuelle Wünsche lässt. Wir möchten daher eine kleine Auflistung geben, welche Bestattungsformen und -orte Eltern für ihre Sternenkinder zur Verfügung stehen.

Ein Hinweis zu Beginn: Im deutschen Bestattungsrecht wird zwischen bestattungspflichtigen und nicht bestattungspflichtigen Kindern unterschieden. Die Unterschiede sind hier nachzulesen: Link.

Grundsätzlich wird zwischen den zwei Bestattungsformen Erdbestattung und Feuerbestattung unterschieden.

  • Erdbestattung: Das verstorbene Kind wird in einem Sarg in der Erde bestattet. Es gibt spezielle Kindersärge und viele Bestatter bieten der Familie auch die Möglichkeit den Sarg selbst zu gestalten. Der Sarg kann in einem Einzelgrab oder einer Familiengrabstätte beigesetzt werden.
  • Feuerbestattung: Bei der Feuerbestattung wird das verstorbene Kind kremiert und seine Asche in eine Aschekapsel gefüllt. Diese kann mit oder ohne eine umschließende Schmuckurne beigesetzt werden. Je nach Krematorium ist es möglich der Einäscherung beizuwohnen und dem Kind Grabbeigaben mitzugeben, die ebenfalls verbrannt werden. Die Feuerbestattung ermöglicht neben der Beisetzung im klassischen Urnengrab weitere Bestattungsformen.

Aus der Erd- bzw. Feuerbestattung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für den Bestattungsort. Prinzipiell gilt in Deutschland der Friedhofszwang. Einige Bestatter bieten jedoch auch alternative Bestattungsmöglichkeiten an. Dabei erfolgt i.d.R. ein Zwischenschritt über das Ausland wie zum Beispiel der Schweiz, der Tschechischen Republik oder den Niederlanden. Wichtig: Eltern sind vollkommen frei in der Wahl des Bestattungsunternehmens und müssen nicht den „Standard-Bestatter“ der Klinik beauftragen.

Bestattungsorte

Friedhof

Auf Friedhöfen können Särge und Urnen bestattet werden. Die Friedhöfe bieten hierfür verschiedene Gräber an wie zum Beispiel Einzelgräber, Familiengräber, Reihengräber, Wiesengräber, Baumgräber, Kolumbarium (Urnenschränke), anonyme Gräber etc. Vielerorts finden sich auch Sternenkindgräber, Grabfelder oder Wiesen. Für Kindergräber gelten i.d.R. geringere Gebühren und andere Laufzeiten als bei Erwachsenengräbern.

Sternenkindgrabstätten

Wenn sich die Eltern von nicht bestattungspflichtigen Kindern gegen eine individuelle Bestattung entscheiden, übernimmt die Geburtsklink die Bestattung. Die verstorbenen Kinder werden in einem regelmäßigen Turnus gemeinsam kremiert und in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Sternenkinder anonym beigesetzt (1-2 Mal im Jahr). Eine Übersicht der Sternenkindergrabstätten in unserer Region findet sich übrigens hier: Link.

Bestattungswald

In Bestattungswäldern können Eltern ihr Kind in einer Urne an einem Grabbaum beisetzen lassen. Es findet sich immer ein Baum speziell für Sternenkinder. Hier fallen nur geringe bis keine Gebühren an. Selbstverständlich können Eltern auch einen eigenen Grabbaum oder einen Familienbaum zu den regulären Gebühren erwerben. Grabschmuck gibt es hier nicht – die Natur schmückt die Gräber je nach Jahreszeit.

Seebestattung

Hier wird die Urne dem Meer übergeben. Die Trauergemeinde wird vom Bestattungsunternehmen mit einem Schiff aufs Meer hinausgefahren. Weil ein Besuch der Grabstelle nicht einfach möglich ist, werden jährliche Gedenkfahrten angeboten.

Luftbestattung / Ballonbestattung

Hier wird die Asche vom Ballon aus, im Beisein der Angehörigen, dem Wind übergeben. Dies ist jedoch nur in Frankreich erlaubt.

Baumbestattung / Tree of Life

Hier wird die Asche mit spezieller Erde vermengt, aus der heraus ein Baum wächst. Der Baum kann nach ca. 6-9 Monaten von den Eltern an einem Ort ihrer Wahl eingepflanzt werden. Diese Methode ist in Deutschland nicht erlaubt, es gibt aber Bestatter, die diese Bestattungsform über Partner im Ausland legal ermöglichen.

Edelsteinbestattung / Diamantbestattung

Hierbei wird aus einem Teil der Asche ein Edelstein (z.B. Rubin, Saphir) oder Diamant hergestellt. Herausgefilterte Oxide werden mit Wasserstoff und Sauerstoff bei über 2000° Celsius zu einem Edelstein verschmolzen. Der Stein kann zu einem Schmuckstück weiterverarbeitet werden. Es gibt auch Edelsteinbestattungen, bei denen ein ausgewählter Edelstein durch einen Teil der Asche energetisiert wird. Die Asche kommt dabei lediglich mit dem Stein in Berührung, der Stein selbst enthält keine Asche.

Erinnerungskristall

Hierbei wird ein Teil der Asche von einem Glasmacher in Kristallglas eingearbeitet. Von einfachen Formen bis hin zu kunstvollen Skulpturen ist vieles möglich und die Eltern können ihr Kind zu Haus (symbolisch) aufbahren.

Ascheschmuck

Hierbei wird ein Teil der Asche in ein Schmuckstück, z.B. einen Anhänger, eingeschlossen. Mitunter können die Schmuckstücke graviert werden. Auch in Muttermilchschmuck lässt sich Asche einarbeiten.

Urne zu Hause, Verstreuen der Asche oder Grab im eigenen Garten

Den Körper oder die Asche des verstorbenen Kindes mit nach Hause zu nehmen ist in Deutschland nicht erlaubt (Ausnahme: 36 Stunden nach Eintritt des Todes ist eine Aufbahrung zu Hause möglich). Jedoch gibt es Bestatter, die es mit Partnerunternehmen in der Schweiz ermöglichen, die Urne mit nach Hause zu bringen. So können Eltern die Urne ihres Kindes zu Hause aufbahren, die Asche verstreuen oder im eigenen Garten beisetzen.
Hinweis: Bei nicht bestattungspflichtigen Kindern herrscht kein Friedhofszwang. Somit können Eltern ihr Kind selbst der Erde übergeben oder die Urne zu Hause aufbahren. Ebenso muss für den Transport der Asche oder des Körpers kein Bestatter oder Kurier eingesetzt werden.


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