Gut zu wissen: Die Neuregelung in §31 der Personenstandsverordnung (PStV) im Jahr 2013 gibt Eltern von Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen, erstmals die Möglichkeit, ihr Kind beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen. Obwohl die Bescheinigung nicht mit der Geburtsurkunde gleichzusetzen ist, hat sie doch einen großen emotionalen Wert für die Eltern. Mit ihr wird allen Kindern, unabhängig vom Geburtsgewicht, offiziell eine Existenz gegeben. Zuvor wurden diese Kindern nicht als Personen, sondern lediglich als Fehlgeburt behandelt, als hätte es sie nie gegeben. Das Ehepaar Barbara und Mario Martin, selbst dreifache Sterneneltern, sammelten deshalb über 40.000 Unterschriften, die sie mit einer Petition beim Bundestag einreichten. Die Petition war erfolgreich – es kam zur Gesetzesänderung.

Was bedeutet das?

1. Das Gesetz ist seit dem 15.05.2013 in Kraft getreten und somit sofort wirksam.

2. Alle Eltern haben nun das Recht ihr Kind eintragen zu lassen.

3. Die Urkunde musste den Namen „Bescheinigung nach §31…“ tragen, denn wenn es den Titel „Urkunde“ tragen würde, wäre aus dem Recht eine Pflicht geworden. Es ist aber nicht nur eine Bescheinigung, denn sie hat wie alle Urkunden ein amtliches Siegel, den Bundesadler und wird amtlich beurkundet. Zudem wird es noch registriert, da jedes Standesamt diese Kinder auch aufnimmt, dokumentiert und gesondert gesammelt.

4. Die „Fehlgeburten/Aborte/Leibesfrüchte“ wie sie bislang genannt wurden, sind mit der beurkundeten Bescheinigung Personen/Menschen geworden und keine Sache mehr. Auf der beurkundeten Bescheinigung steht ganz klar Kind.

5. Alle Eltern haben das Recht ihren Kindern einen Namen zu geben

6. Bestattung: Mit dieser beurkundeten Bescheinigung haben ab sofort alle Eltern in jedem Bundesland in Deutschland das Recht auf eine eigene Bestattung und ein eigenes Grab für ihr Kind. 2009 hatte bereits jedes Bundesland einem Bestattungsrecht zugestimmt d.h. schon ab da konnte man sein Kind (unter 500g) individuell bestatten lassen. Mit der beurkundeten Bescheinigung geht dies jetzt ohne Wenn und Aber.

7. Die Klinken sind verpflichtet die Kinder als Personen zu behandeln, die Eltern über ihre Rechte aufzuklären und ihnen Infomaterial mitzugeben.

8. Ganz wichtig: Die Eltern haben nun das Recht ihre Rechte notfalls einklagen zu können.

9. Rückwirkende Eintragung: Alle Sterneneltern, die noch einen Nachweis über ihre “Fehlgeburt/Abort/Ausschabung“ haben, können eine Beurkundung beantragen und ihrem Kind einen Namen geben lassen. Dies ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig. Die Neuregelung gilt auch für Eltern, deren Sternenkind bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht lebend zur Welt gekommen ist und sei es vor Jahrzehnten. Das ist ein riesen Geschenk an uns alle und dafür sollten wir dankbar sein, denn das haben wir nie angedacht, weil es uns rückwirkend nie möglich erschien!

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Musterbescheinigung nach §31 der Personenstandsverordnung (PStV)

Wie bekomme ich eine Beurkundung für mein Sternenkind?

Um ihr Sternenkind beurkunden zu lassen, können sich Eltern an das zuständige Standesamt des Geburtsorts wenden. Als Nachweis kann ein Arztbrief aus dem Krankenhaus, der Mutterpass oder eine Bescheinigung vom Frauenarzt dienen. Auf Wunsch kann der Name des Kindes eingetragen werden. Die Bescheinigung wird von den Standesämtern oft kostenlos oder gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr ausgestellt.

Von ganzem Herzen Danke an Barbara und Mario Martin (www.sternenkinderhimmel.com) für Eure Unterstützung und Eure unglaublich wertvolle Arbeit. Und dafür, dass wir den obigen Text für unsere Seite verwenden dürfen.