07.02.2024 / 2022 haben wir uns an einer großen Petition beteiligt und uns für den Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten stark gemacht. Mit Erfolgt! Die Bundestagsfraktionen haben sich endlich geeinigt, einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Allerdings soll die Staffelung erst ab Woche 12 oder gar erst ab Woche 16 starten. Fehlgeburten im 1. Trimester bleiben also völlig unberücksichtigt.

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburt

Wir teilen die Sicht, dass alle Mütter einen angemessenen Schutz erfahren müssen. Daher unterstützen wir die Gesetzesinitiative von Natascha Sagorski ausdrücklich und würden uns freuen, möglichst viele stehen mit uns auf – Hand in Hand – für den Gestaffelten Mutterschutz.

Das können wir tun!
  1. Der nachfolgende Link öffnet eine fertig vorbereiteten E-Mail, mit der Aufforderung an den Bundestag, alle Mütter im Gesetzesentwurf zu berücksichtigen: http://tinyurl.com/gestaffelter-mutterschutz (am besten auf dem Handy öffnen, da manche Computermailprogramme ihn nicht unterstützen).
  2. Eigenen Namen darunter setzen und die E-Mail an familienausschuss@bundestag.de oder eine Abgeordnete bzw. einen Abgeordneten im Familienausschuss aus dem eigenen Wahlkreis senden.
  3. Teilen, teilen, teilen! Um möglichst viele Menschen zu erreichen!

Denn alle Frauen verdienen nach Fehlgeburt Schutz. Gemeinsam können wir das schaffen!

E-Mail an den Familienausschuss des Deutschen Bundestags

E-Mail an den Familienausschuss des Deutschen Bundestags

Betreff: Gestaffelter Mutterschutz: Schließen Sie nicht den Großteil der Betroffenen aus

Sehr geehrte Verantwortliche des Familienausschusses,

erst einmal vielen Dank, dass Sie sich nach der Petition für einen Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten nun an die konkrete Umsetzung und einen entsprechenden Gesetzesentwurf machen. 80 Prozent aller Fehlgeburten finden im ersten Trimester statt. Deswegen bitten wir Sie, diese Frauen – die den Großteil der Betroffenen darstellen – in Ihrem Gesetzesentwurf nicht außen vor zu lassen.

Die Kosten für einen freiwilligen zweiwöchigen Mutterschutz im ersten Trimester sind marginal, lauten Widerstand von Seiten der Arbeitgeber gibt es nicht einmal und einige gesetzliche Kassen wie die IKK fordern ihn sogar mit uns!

Sie als Abgeordnete haben es nun in der Hand, diese Frauen zu schützen und der Diskriminierung von Frauen nach Fehlgeburten im Berufsleben mit diesem wichtigen Gesetz einen entscheidenden Riegel vorzuschieben. Sie können das Leben von Tausenden Frauen besser machen und ihnen künftig die Wahl geben: Möchte eine Frau nach einer Fehlgeburt eine Krankschreibung (sofern sie diese überhaupt bekommt), will sie arbeiten gehen oder möchte sie den ihr zustehenden Mutterschutz in Anspruch nehmen.

Wenn der Gesetzgeber Frauen künftig den Anspruch auf einen Mutterschutz bescheinigt, fällt es hoffentlich auch vielen Ärzten und Ärztinnen leichter, aktiv Krankschreibungen anzubieten. Denn den Schutzbedarf hat der Staat dann ja festgestellt und die Frauen müssen diesen Kampf nicht mehr selbst ausfechten.

Ein umfassender Mutterschutz für Frauen auch nach frühen Fehlgeburten bringt also große Vorteile auf so vielen Ebenen und das Beste: Kosten wird er auch kaum etwas. Bitte zeigen Sie uns, dass Politik Logik und Menschlichkeit folgen kann und lassen Sie Frauen nach frühen Fehlgeburten nicht weiter im Stich. Geben Sie Ihnen die Möglichkeit, Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, wenn sie das möchten. Denn diese Frauen haben es verdient, selbst zu bestimmen. Bitte unterstützen Sie sie hierbei.

Unsere Forderung: Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten mindestens ab der sechsten Woche und für mindestens zwei Wochen. Es wird nicht viel kosten, aber Ihren politischen Willen brauchen.

Lassen Sie uns nicht im Stich.

Viele Grüße