Was ist ein Sternenkind?
Im offiziellen Sprachgebrauch werden für ein tot geborenes Kind oft medizinische Fachbegriffe wie „Abort“ verwendet. Diese können bei betroffenen Eltern starke Emotionen oder sogar Schuldgefühle auslösen und als besonders befremdlich empfunden werden.
Im deutschsprachigen Raum hat sich hingegen der Begriff „Sternenkind“ etabliert, um einfühlsam auf Kinder hinzuweisen, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Auch Begriffe wie „Schmetterlingskind“ oder „Himmelskind“ werden verwendet. Der Ausdruck „Stille Geburt“ findet ebenfalls häufig Verwendung und ist aus dem englischen Begriff für Totgeburt („stillbirth“) abgeleitet. Er beschreibt auf sensible Weise das Geschehen, wenn ein Kind tot geboren wird.
Gesetzlich wird bei einem Sternenkind zwischen Fehlgeburt, Totgeburt und Lebendgeburt unterschieden. Diese Definitionen basieren auf dem Todeszeitpunkt und den -umständen des Kindes. Je nach rechtlicher Einstufung gelten unterschiedliche Ansprüche und Rechte, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind, darunter das Personenstandsgesetz (PStG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bestattungsgesetz (BestG).
Hinweis: In Deutschland wird die Schwangerschaftswoche (SSW) ab dem ersten Tag der letzten Monatsblutung berechnet (p.m. = post menstruationem).
Was bedeutet Lebendgeburt?
Eine Lebendgeburt bezeichnet den Zustand, wenn ein Kind nach der Geburt Lebenszeichen zeigt, wie beispielsweise Atembewegungen, Herzschlag oder Nabelschnurpulsation, unabhängig davon, wie lange das Kind danach überlebt. Selbst wenn das Kind kurz nach der Geburt verstirbt, wird es als Lebendgeburt betrachtet, solange es zum Zeitpunkt der Geburt Zeichen des Lebens aufweist.
Rechtlich ist die Lebendgeburt von Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Ansprüche der Mutter, wie z. B. den Mutterschutz und den Kündigungsschutz, sowie auf die Eintragung des Kindes im Personenstandsregister hat. Ein lebend geborenes Kind muss in Deutschland standesamtlich als geborenes Kind registriert werden, und bei einem späteren Tod erfolgt zusätzlich eine Sterbeurkunde.
Was bedeutet Totgeburt?
Eine Totgeburt liegt vor, wenn ein Kind bei der Geburt keine Lebenszeichen zeigt, also weder atmet noch Herzschlag, Nabelschnurpulsation oder andere Anzeichen von Leben aufweist, und die Schwangerschaft mindestens die 24. Woche erreicht hat. Totgeborene Kinder haben somit nie außerhalb des Mutterleibs gelebt.
In Deutschland wird eine Totgeburt im Personenstandsregister eingetragen, und es wird eine entsprechende Geburtsurkunde mit dem Vermerk „totgeboren“ ausgestellt. Zudem gibt es rechtliche Regelungen bezüglich Mutterschutz und Bestattungspflicht: Mütter von totgeborenen Kindern haben Anspruch auf die volle Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt), und das Kind muss bestattet werden.
Was bedeutet Fehlgeburt?
Eine Fehlgeburt (medizinisch auch „Abort“ genannt) bezeichnet den Verlust einer Schwangerschaft, bevor das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist. In Deutschland wird eine Geburt als Fehlgeburt eingestuft, wenn das Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche ohne Lebenszeichen zur Welt kommt und weniger als 500 Gramm wiegt. Eine Fehlgeburt bedeutet, dass das Kind im Mutterleib verstirbt, bevor es ausreichend entwickelt ist, um eigenständig zu überleben.
Rechtlich unterscheidet sich eine Fehlgeburt von einer Totgeburt: Bei einer Fehlgeburt besteht keine standesamtliche Registrierungspflicht, und es gibt keine Bestattungspflicht. Allerdings können Eltern auf Wunsch dennoch eine freiwillige Bestattung sowie eine Eintragung veranlassen.
Je nach Entwicklungsstand des Kindes kann weiter differenziert werden:
- Frühe Fehlgeburt: Als Frühe Fehlgeburt wird ein tot geborenes Baby unter 500 Gramm Geburtsgewicht bis zur 12. SSW bezeichnet.
- Späte Fehlgeburt: Bei einem tot geborenes Baby unter 500 Gramm Geburtsgewicht ab der 12. SSW oder später spricht man von einer Späten Fehlgeburt.
- Embryo: Bezeichnung für ein Kind bis zur 11. SSW, bei dem die Organbildung noch nicht abgeschlossen ist.
- Fetus/Fötus: Bezeichnung für ein Kind ab der 11. SSW (Organbildung abgeschlossen) bis zur Geburt.
Was bedeutet Frühgeburt?
Eine Frühgeburt bezeichnet ein lebend geborenes Kind unter 2.500 Gramm Geburtsgewicht bis zur 37. SSW (frühgeborenes Kind, Frühgeborenes). Auch ein tot geborenes Kind von mindestens 500 Gramm bis 2.500 Gramm gilt als Frühgeburt. Diese Definition ist insbesondere für das Mutterschutzgesetzt (MuschG) relevant.
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